BAFA-UMWELTBONUS

NISSAN ELEKTROMOBILITÄT

BAFA UMWELTBONUS*

Die Umweltprämie wird für alle Elektrofahrzeuge mit einem maximalen Netto-Listenpreis von € 40.000,- gewährt, die bis voraussichtlich Ende 2021 beschafft und zugelassen werden. Dieser staatliche Zuschuss der BAFA gilt nur beim Kauf oder Leasing und muss gesondert beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom Fahrzeugbesitzer beantragt werden. Weitere Einzelheiten finden Sie hier.

NISSAN UMWELTBONUS

Zusätzlich zu der staatlichen Förderung des BAFA fördern wir den Kauf oder das Leasing eines NISSAN Elektrofahrzeugs sogar mit € 3.570,- statt der vom Staat minimal geforderten € 3.000,. Dieser Betrag wird als Rabatt in die Fahrzeugkalkulation eingerechnet und senkt den Anschaffungspreis oder die Leasingraten. Diese Aktion gilt für Kaufverträge bis zum 31.12.2021 und nur solange unser Vorrat reicht.

STEUERLICHE VORTEILE

10 JAHRE KFZ-STEUERFREIHEIT

100% elektrische Kraftfahrzeuge sind, laut § 3d Abs. 1 KraftStG, 10 Jahre nach der Erstzulassung von der KFZ-Steuer befreit, sofern diese zwischen dem 18.05.2011 und dem 31.12.2020 erfolgt ist. Bei einem Halterwechsel wird die verbleibende Zeit auf den neuen Halter übertragen. Die KFZ-Steuerbefreiung ist nicht antragsgebunden, sondern wird im Rahmen der Zulassung durch die jeweilige Zulassungsbehörde mit der Übertragung fahrzeugspezifischer Daten erteilt. Detailliere Informationen finden Sie hier.

Nach 10 JAHREN 50% KFZ-STEUERERMÄßIGUNG

Nach Ablauf der 10 jährigen Befreiung ermäßigt sich die zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer um 50% (§ 9 Abs. 2 KraftStG).

BESTEUERUNG VON E-FAHRZEUGEN ALS DIENSTWAGEN

Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride sind bei der Dienstwagenbesteuerung bis zum Jahr 2030 begünstigt. So müssen nur 0,5% des Listenpreises anstatt 1,0% bei herkömmlichen Fahrzeugen als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Reine Elektroautos mit einem Listenpreis von maximal 40.000 Euro (Brutto-Listenpreis) werden stärker gefördert.
Diese Fahrzeuge müssen – bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 – mit 0,25% des Listenpreises versteuert werden.
Es werden nur Elektro- und Hybridfahrzeuge begünstigt, die eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 40 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km haben. Von 2022 bis 2024 steigt dies auf 60 km bzw. 50 g/km haben, im Zeitraum von 2025 bis 2030 steigt die erforderliche rein elektrische-Mindestreichweite auf 80 km.

*Die 6.000€ staatlichen Umweltbonus können zusätzlich beantragt werden und sind eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), www.BAFA.de gewährte Prämie gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nicht kombinierbar mit anderen Aktionsangeboten von NISSAN. Aktion gültig für Kaufverträge bis zum 31.12.2021.