Eine mobile „emissionsfreie Gesellschaft“ ist für uns nicht nur ein Werbespruch. Sie ist für uns eine Vision, die wir mit unseren zu 100% elektrischen Autos und Nutzfahrzeugen sowie unserem Engagement bei Aufbau und Entwicklung von Ladeinfrastruktur und intelligenten Energielösungen bereits seit langem stark fördern.

FÖRDERUNG FÜR NISSAN ELEKTROAUTOS

SICHERN SIE SICH MINDESTENS € 7.000¹ ² BEIM KAUF EINES NISSAN ELEKTROFAHRZEUGS

NISSAN hat sich ausdrücklich dazu entschlossen, alte Dieselfahrzeuge abzuwracken und setzt sich aktiv dafür ein, diese durch umweltfreundlichere und emissionsfrei fahrende Elektroautos von NISSAN zu ersetzen.

Mit einem Kaufanreiz für die aktuellen NISSAN Elektrofahrzeuge² sollen Dieselfahrzeuge älteren Standards (mit einem hohen Schadstoffausstoß) endlich von den Straßen verschwinden.

Aus diesem Grund erhalten Kunden, die Ihr Diesel-Altfahrzeuge mit Euro-1- bis Euro-4-Norm beim Kauf eines NISSAN Elektrofahrzeugs verschrotten, eine zusätzliche Prämie von € 2.000².

In Verbindung mit dem bereits exsistierenden NISSAN Elektrobonus von mindestens €  5.000¹ erhalten Elektrofahrzeugkäufer nun einen Rabatt von mehr als € 7.000¹ ².

Das Diesel-Altfahrzeug muss mindestens 6 Monate auf den Käufer des Neufahrzeuges zugelassen sein. Der NISSAN Partner übernimmt die Verschrottung des Diesel-Altfahrzeuges für den Kunden.

Die Diesel-Abwrackprämie ist gültig für Kaufverträge bis zum 30.12.2017.

Elektrobonus

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    *Pflichtfeld

    ¹Der Elektrobonus enthält € 2.000,– staatlichen Umweltbonus sowie € 3.000,– brutto NISSAN Elektrobonus für den NISSAN LEAF oder € 3.250,- brutto NISSAN Elektrobonus für den NISSAN e-NV200 oder e-NV200 EVALIA gemäß den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Nicht kombinierbar mit anderen Aktionsangeboten von NISSAN. Bei allen teilnehmenden NISSAN Händlern. Gültig mit Kaufvertragsdatum bis zum 30.09.2017.

    ²Die NISSAN Diesel-Abwrackprämie gilt für alle Diesel-Altfahrzeuge mit Euro-1- bis Euro-4-Norm gleich welchen Herstellers. Das Diesel-Altfahrzeug muss mindestens 6 Monate auf den Käufer des NISSAN Elektro-Neufahrzeugs zugelassen sein. Gültig bei Kauf eines aktuellen Neuwagenmodells des NISSAN LEAF oder des NISSAN e-NV200 (ZEO oder MEO) bei allen teilnehmenden NISSAN Händlern bis zum 30.12.2017.

    Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der “Deutschen Automobil Treuhand GmbH” unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.